Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige gelegentlich eine „Pause,

Wenn pflegende Angehörige gelegentlich eine „Pause, Auszeit, Zeit für sich selber“ nehmen möchten und sie dafür eine „Ersatz-Pflegeperson“ suchen und jemanden dafür finden, stehen Ihnen, bzw. der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung zur Bezahlung dieser Pflegekraft die genannte Verhinderungspflege zu.

Leistungsträger: Pflegekasse